Das Fachgebiet umfasst das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsrecht und Vertragsgestaltung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Gewaltschutz.
Das Gebiet umfasst insbesondere Fragen bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsrecht sowie Vertrags-und Testamentsgestaltung, Durchsetzung von Erbansprüchen, Testamentsvollstreckung, vorweggenommener Erbfolge sowie Gestaltung und Überprüfung von Übergabeverträgen.
Das Gebiet umfasst sämtliche Tätigkeiten im Bereich Strafverteidigung einschließlich der Verteidigung in Jugendstrafsachen sowie die Vertretung in Betäubungsmittelangelegenheiten, im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und die Vertretung von Opfern von Gewalttaten als Nebenklagevertreter.